Neues von den Auen Verfahren ruht …
Heißt: „Die Befahrensregelung für die Wintermonate werden erstmal NICHT auf die Sommermonate ausgeweitet“, so der Text aus einem Mail, das uns vorliegt. Ein entsprechendes Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr sei Anfang der Woche an die zuständigen Ministerien der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen versandt worden, von dort seien nun offizielle Stellungnahmen zu erwarten.
Mit dieser Ruhe-Entscheidung ist zu Beginn der Wassersport-Saison ein wichtiges Signal gegeben worden, das allen, die auf dem Wasser unterwegs sind, Rechtssicherheit bietet. Vorangegangen waren heftige Auseinandersetzungen um ein spontanes Befahrensverbot der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd, Rheinland-Pfalz, im Sommer 2024. Das wurde nach heftigen Protesten wieder aufgehoben, zahlreiche Anhörungen waren dem gefolgt bis schließlich das Verkehrsministerium Anfang 2025 die Sache übernommen hatte. Das Vorgehen war „extremst unausgereift“, kommentiert das heute ein Insider. Das Verkehrsministerium hätte bei einem Befahrensverbot nicht einmal eigene hoheitliche Aufgaben auf Bundeswasserstraßen durchführen können.
Die Interessengemeinschaft Inselrhein e.V. hat die Geschichte dieser Entwicklung und zahlreiche Stellungnahmen auf ihrer Homepage dokumentiert (Entwicklung) und Stellungnahmen zu einer Alternativlösung des Verkehrsministeriums aufgeführt. Wir werden weiter aktuell berichten und Kommentare unserer Mitglieder und Unterstützer veröffentlichen.






