Ordentliche HJV Mitgliederversammlung 1. Einladung zur Mitgliederversammlung
Der Hessische Judo-Verband (HJV) lädt seine Mitgliedsvereine zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Samstag, 31. Oktober 2026, nach Maintal ein. Die Versammlung findet in der Mensa der Werner-von-Siemens-Schule (Ascherstraße 60–62, 63477 Maintal) statt. Die Stimmvergabe beginnt um 10:00 Uhr, der offizielle Versammlungsbeginn ist um 11:00 Uhr.
Vorläufige Tagesordnung:
(Angabe von Paragrafen beziehen sich auf die Satzung des HJV vom 28.01.2018)
1. Eröffnung der Versammlung, Begrüßung
2. Totengedenken
3. Satzungsgemäße Feststellungen
3.1. zur Teilnahme von Gästen (§ 12 (6), zum Rederecht von Gästen (§ 12 (3))
3.2. zur ordnungsgemäßen Einberufung (§ 11 (5))
3.3. zur Beschlussfähigkeit, Feststellung der Stimmberechtigung
§12 (5)) (einschließlich der Feststellung der Stimmberechtigung von Mitgliedern, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, gemäß § 12 Abs. 4-5 der Satzung)
4. Genehmigung des Protokolls der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 22.02.2026
5. Berichte
5.1. Präsidium und Gesamtvorstand
5.2. Kassenprüfer
5.3. Aussprache zu den Berichten
6. Haushaltsplan 2026
6.1. Aussprache zum Haushaltsplan
7. Entlastung des Gesamtvorstandes (vorsorglich)
8. Wahlen (vorsorglich)
9. Bestätigungen (§11 (2)):
9.1. Sportwart männliche Jugend (Helmut Eckardt)
9.2. Sportwart weibliche Jugend (Jonas Elhadj)
10. Festsetzung der Beitragshöhe und der Gebühren (vorsorglich)
11. Beschlussfassung über Satzungen und Ordnungen (vorsorglich)
12. Anträge (vorsorglich) Frist 19.09.2026 (siehe unten)
13. Entscheidung über anstehende Rechtsfragen als letzte vereinsinterne Instanz (vorsorglich)
14. Termin- und Ortswahl für die nächste Mitgliederversammlung
15. Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung können satzungsgemäß bis zum 19. September 2026 bei der Geschäftsstelle des HJV eingereicht werden.
Ab 13:00 Uhr besteht die Möglichkeit, an einem Mittagsbuffet teilzunehmen. Hierfür ist eine Voranmeldung über DokuMe erforderlich. Die Kosten betragen 10 Euro pro Person und werden direkt vor Ort bezahlt.
Darüber hinaus informiert der HJV über die geplante Reform der Satzung und Ordnungen. Bereits im Vorfeld der Mitgliederversammlung sollen Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter in mehreren Videokonferenzen die Möglichkeit erhalten, die Entwürfe einzusehen und aktiv an deren Weiterentwicklung mitzuwirken.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich und richtet sich ausschließlich an die gemäß Satzung berechtigten Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsvereine.
Die vollständige Einladung einschließlich der vorläufigen Tagesordnung sowie weiterer Hinweise zur Teilnahme und Vertretungsberechtigung sind auf https://hessenjudo.de abrufbar.






