Ursula Schülzgen spricht über Sportversicherung Nur mit Wissen und Wollen des Vorstands
Das sagt Ursula Schülzgen. Sie ist die Büroleiterin der Arag-Sportversicherung in Frankfurt und für die fast 2,3 Millionen Mitglieder, die unter dem Dach des Landessportbunds Hessen (lsbh) organisiert sind, sozusagen die Frau für alle Versicherungsfälle. Schülzgen ist seit 27 Jahren im Geschäft, sie begab sich jetzt auf Einladung des Sportkreises Waldeck-Frankenberg auf das weite Feld der Sportassekuranz — erst bei einer Veranstaltung in Battenberg,dann bei einer zweiten in Korbach. „Immer wieder ein spannendes Thema“, fand Sportkreischef Uwe Steuber, der sich über reges Interesse freute. Die Fachfrau blieb keine Antwort schuldig.
Sportversichert ist jeder Klub und Fachverband im LSBH, deren Mitglieder, Trainer, Übungsleiterinnen, Schieds- und Kampfrichter, Helfer und Angestellte, und zwar automatisch über einen Vertrag, den LSBH und Arag geschlossen haben. Jeder Sparte von Unfall-, Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung bis zu Rechtsschutz- und Krankenversicherung kam bei Ursula Schülzgen zu ihrem Recht. Sie hatte zahlreiche Beispiele in petto.
Üppig sind die Leistungen in der Regel nicht. Sie seien nur eine „Beihilfe für die Mitglieder“, sagte die Büroleiterin. Ein Beispiel: Ein Spieler schlägt sich beim Handball zwei Zähne aus. Dann übernimmt die Arag bis zu 40 Prozent der Kosten für den Zahnersatz — allerdings erst, nachdem etwa die Gesetzliche Krankenkasse schon in Vorleistung gegangen ist.
Vollkasko ist bei einem jährlichen Beitrag von 1,88 Euro für ein erwachsenes Mitglied, den sich Verein und Landessportbund teilen, nicht drin. Schülzgen empfahl gleichwohl, bei Sportverletzungen grundsätzlich eine Schadensmeldung abzugeben (was mittlerweile komplett online passiert). Es könne ja sein, dass Folgeschäden aufträten, die nicht sofort zu sehen seien - und für die womöglich nicht die Krankenkasse aufkommt.
Weltweiten Schutz bietet die Sportversicherung, wenn es um Reiserücktransport geht. Also: Eine Mountainbikerin bricht sich die Hüfte beim Trainingslager in den Alpen und benötigt zur Fahrt nach Hause einen Krankenwagen. Es muss sich dabei allerdings eindeutig um eine Vereins- oder Fachverbandsmaßnahme gehandelt haben. Sie müsse zwingend mit „Wissen und Wollen des Vorstands“ anberaumt worden sein, so Schülzgen - ein zentraler Faktor, um zu unterscheiden, ob jemand auf eigene Faust oder im Vereinsauftrag (und damit versichert) sportlich unterwegs ist.
Als „Exot“ bezeichnete Schülzgen die Vertrauensschadenversicherung. Sie springt etwa ein, wenn der Kassierer „gewisse Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen Dein und Mein“ hatte, wie die Referentin es ausdrückte, also bei Unterschlagung. Selbige muss nachgewiesen sein. Um unerlaubte Griffe in die Klubkasse zu erschweren, empfahl Schülzgen, dass zum Beispiel immer zwei Personen Zugriff auf das Vereinskonto haben..
Rechtsschutz kann wichtig werden, wenn die Übungsleiterin wegen fahrlässiger Körperverletzung von Eltern eines beim Sport verunglückten Kindes angezeigt wird. Neu ist seit 2022 der „Opfer-Rechtsschutz“: Die Arag zahlt die Kosten, wenn etwa junge Erwachsene in einem Strafverfahren gegen einen übergriffigen Trainer as Nebenkläger auftreten.
Eine ganze Reihe von Fragen hatte Ursula Schülzgen zur Haftpflichtversicherung zu beantworten. Sie funktioniert nach zwei Prinzipien: Entweder sie „stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen Dritter frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche“ oder sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Im Zweifel entscheiden Gerichte.
In jedem Fall muss der Verein der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen, eine bekannte Größe. Der Klub müsse dafür sorgen, dass zum Beispiel ein öffentlich zugänglicher Sportbereich sicher sei, oder er müsse vor möglichen Gefahren warnen, sagte Schülzgen. Die möglichen Kosten sind immens, wenn Sportler durch ein fahrlässig verschuldetes Ereignis zum Pflegefall werden. Arag und LSBH haben den Fall eines schwerst am Kopf verletzten jungen Eishockeyspielers zum Anlass genommen, die Deckungssumme auf 35 Millionen Euro zu erhöhen.
Ins Gerede gekommen sind mobile Tore. Mitte März war ein Siebenjähriger in Erlangen von einem umstürzenden Fußballtor tödlich verletzt worden. „Mobile Tore müssen so verankert sein, dass sie sicher stehen“, antwortete Schülzgen auf eine Frage aus der Runde. Eine schriftliche Warnung, wenn das nicht so sei, reiche im Zweifel nicht: „Kinder können das eventuell noch nicht lesen.“
Schwierig die Lage eines Waldecker Vereins, dessen Leichtathleten auf einer Tartanbahn trainieren müssten, die „im „verheerenden Zustand“ sei, wie es ein Vorstandsmitglied formulierte. Was, wenn ein Kind sich dabei verletzt? Die Bahn gehört der Stadt, es gibt keinen Vertrag, der dem Verein die Versicherungspflicht überträgt. Im Zweifel lieber nicht auf der Fläche trainieren, empfahl Schülzgen dennoch.
Ein Klassiker der Haftpflichtversicherung ist die verletzte Aufsichtspflicht. Sie sei nicht gesetzlich geregelt, erklärte Ursula Schülzgen. Sie riet deshalb Trainern und Übungsleitern Vereinbarungen mit den Eltern zu treffen. „Schaffen Sie klare Regeln, wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.“
Nun deckt der Sportversicherungsvertrag lediglich gewisse Basisleistungen ab. Grundsätzlich nicht versichert sind Nichtmitglieder, die zum Beispiel den Sportkurs eines Vereins belegen. Sportkreischef Steuber legte den Vereinen indirekt nahe, dafür eine Extraversicherung abzuschließen; die Beiträge sind nach Klubgröße gestaffelt. Er warnte eindringlich davor, Mitgliedsanträge im Fall des Unfalls einfach zurückzudatieren.
In ihrem „Werbe-Block“ stellte Ursula Schülzgen weitere Extraversicherungen vor, die extra zu bezahlen sind — zum Beispiel den Cyberschutz für Sportvereine. „Beim Datenschutz werden Sie genauso behandelt wie ein Unternehmen“, sagte sie. Die Liste der möglicherweise sinnvollen Extras ist lang und bei der Arag im Internet zu finden. Eine Zusatzversicherung, und die will man als Reporter nicht unerwähnt lassen, betrifft die Vorstände. Sie genießen einen Basisschutz, klar. Er greift bis zu einem Schaden von 35.000 Euro freilich nur für Dritte, die durch fahrlässiges Verhalten eines Vorstands geschädigt wurden. Das kann der Kumpel sein, der für den Kassierer etwas ausdrucken wollte, dessen Stick jedoch einen Virus transportierte - der die Festplatte ruinierte.
Nicht versichert sind Vorstände etwa bei Fehlern, die für ihren Verein gravierende finanzielle Nachteile haben können. Schülzgen nannte als Beispiel eine fehlerhafte Mail, die in der Konsequenz dazu führe, dass eine sichere Förderung nicht abgerufen werde und verfalle. Prangern das Mitglieder an, muss die betreffende Person mit dem Privatvermögen haften. Im Angebot ist deshalb eine „D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung“. D&O steht für „Directors and Officers“. Leitende Angestellte von Unternehmen kennen sie längst. Ob sie auch Ehrenamtler benötigen, darüber sollte ein Vorstand zumindest mal reden.






