Bewilligungen aus dem Vereinsförderungsfond Investitionszuschüsse stärken Vereine


Viermal im Jahr bewilligt der Landessportbund Hessen (lsb h) Investitionszuschüsse für Sportvereine – unter anderem für langlebige Sportgeräte, Bau-, Sanierungs- oder Energiesparmaßnahmen. Bei den Vereinsgesprächen des Sportkreises Main-Taunus im November 2025 sowie Ende Januar 2026 kamen Vertreterinnen und Vertreter von insgesamt zehn Sportvereinen aus dem Main-Taunus-Kreis in der Kreissporthalle zusammen, um ihre Projekte vorzustellen und sich auszutauschen. Begleitet wurden die Termine neben Hans Böhl auch von den Sportkreisvorstandsmitgliedern Richard Grützner und Marion Polydore sowie im Januar 2026 auch von Servicestellenleiterin Kathrin Zimmermann.
Die geförderten Maßnahmen zeigen die große Bandbreite des Engagements in den Vereinen: So geht beim Tennisclub Schwalbach der Investitionszuschuss in die Arbeiten an der vereinseigenen Tennishalle ein. Der Ruppertshainer Sportverein plante eine Spielerkabine und der Bremthaler Tischtennisverein möchte mit dem Zuschuss einen Transportwagen für die Umrandungsaufsteller kaufen. Beim TV 1860 Hofheim steht die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden in der vereinseigenen Halle an, während der TV Wallau Mini-Fußballtore zur Förderung des Bambini-Bereichs anschafft. Der TuS Kriftel investiert in eine Volleyball-Wurfmaschine, Tennis Westerbach Eschborn modernisiert seinen Trinkwasserspeicher und die Schützengemeinschaft Okriftel errichtet eine Photovoltaikanlage als Beitrag zum Klimaschutz. Die TSG Sulzbach ersetzt einen über 30 Jahre alten Männerbarren zur Verbesserung der Trainingsbedingungen in der 2. Bundesliga, während die TG Schwalbach 1887den Hallenboden ihrer vereinseigenen Turnhalle erneuert
Die Investitionszuschüsse werden aus dem Vereinsförderungsfonds des lsb h bereitgestellt und dienen der nachhaltigen Sicherung des Sportbetriebs sowie der Weiterentwicklung der Vereinsarbeit. Gefördert werden unter anderem Bau- und Sanierungsmaßnahmen an vereinseigenen oder langfristig überlassenen Sportanlagen, Maßnahmen zur Energieeinsparung und Kostensenkung sowie die Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte für den Übungs- und Wettkampfbetrieb.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem eine mindestens dreijährige Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen sowie die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h.
Sportvereine, die ebenfalls Investitionen planen, können sich gerne an Richard Grützner, Vorstand Vereinsmanagement des Sportkreises Main-Taunus wenden. Er informiert über aktuelle Fördermöglichkeiten und die Antragstellung über das lsb h-Online-Portal.





