Ganztag und Verein Fallbeispiel Crumstadt

Grundschule Crumstadt (ein Ortsteil von Riedstadt) mit Ganztagsangebot
Grundschule Crumstadt (ein Ortsteil von Riedstadt) mit Ganztagsangebot

Groß-Gerau. Schon seit längerem beschäftigt sich der Sportkreis Groß-Gerau mit der möglichen Rolle von Sportvereinen im schulischen Ganztag. Bereits im 3. Quartal 2025 war hierzu ein „Muster-Projekt“ zusammen mit der Grundschule Crumstadt (ein Ortsteil der Stadt Riedstadt) gestartet worden. Das Projekt dient als Blaupause für Kooperationen von Vereinen und Schulen im Ganztag und soll kreisweit ausgerollt werden.

Zunächst war man mit der Schulleitung zusammengekommen, um die ganze Fülle an Fragestellungen zu sammeln. Wer darf das Betreuungsangebot durchführen, was ist im Vertretungsfall zu beachten, welche Honorare werden gezahlt? Diese und einige Fragen mehr standen dabei auf der Tagesordnung.
Alle Vereine in der Gemeinde angesprochen
Im Lauf des 4. Quartals 2025 wurden die ortsansässigen Vereine – und bei weitem nicht nur die reinen Sportvereine – angesprochen, sich Gedanken über Möglichkeiten eines Betreuungsangebotes aus ihren Reihen zu machen. Parallel dazu wurden die Mitarbeiter des neu geschaffenen „Bildungsservice Kreis Groß-Gerau (AöR)“ kontaktiert, um die Fragestellungen beantworten zu können. Der „Bildungsservice Kreis Groß-Gerau“ hat die Aufgaben im Bereich der Ganztagsschule der Kreisverwaltung Groß-Gerau übernommen.
Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen des Bildungsservice zeigte sich dabei als ausgesprochen konstruktiv. Gemeinsam mit dem Sportkreis konnte ein „Dienstleistungsvertrag“ für potenzielle Betreuungsanbieter entwickelt werden, wobei viele pragmatische Lösungen gefunden werden konnten.
Qualifizierung: Vereine in der Verantwortung
Beispielhaft wurde vereinbart, dass der jeweilige Vereinsvorstand gegenüber der Schule bestätigt, dass die betreffenden Personen zur Durchführung von Angeboten im Rahmen des schulischen Ganztags berechtigt sind. Der Verein steht damit in der Verantwortung, dass die Betreuer über die Erfahrung im Umgang mit den ihnen anvertrauten Kindern verfügen, sich im Thema Kindeswohl auskennen und im Verein ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegt. Da dies ohnehin die Voraussetzungen dafür sind, dass Personen im Verein Nachwuchsarbeit durchführen dürfen, sind die Schulen vom Aufwand der Prüfung befreit.
Eine Übungsleiter*innen-Lizenz für Angebote im Ganztag ist in diesem Zusammenhang zwar empfehlenswert, aber keine Voraussetzung. Ein zweites Beispiel, das für viel Verunsicherung gesorgt hatte, war die Vertretungsfrage. Dort wurde eine pragmatische Einigung gefunden: Zunächst ist der Verein in der Pflicht, z.B. im Krankheitsfall, für eine Vertretung zu sorgen.  Sollte ihm dies nicht gelingen, muss die Schule selbst in der entsprechenden Zeit ein alternatives Angebot schaffen.
Ende März dieses Jahres kamen die Leitung der Grundschule und die ortsansässigen Vereine schließlich zu einem finalen Gespräch zusammen. Der im Entwurf vorliegende Dienstleistungsvertrag fand bei allen Anwesenden Zustimmung. „Jetzt ist der Weg klar“, war die einhellige Aussage.
Gesicherter Rahmen als Basis von Kooperationen
Die Kollegen des Bildungsservice und der Sportkreis wollen in einem nächsten Schritt das „Projekt Grundschule Crumstadt“ Kreis-weit ausrollen. Erfolgreichen Ganztagsangeboten, die von Schule und Vereinen gemeinsam getragen werden, sollte künftig nichts mehr im Wege stehen. Zwar wird es weiterhin nicht einfach sein, genügend Übungsleitende vor allem für die frühen Nachmittagsstunden zu
 

Udo Ahlheim
Verantwortlich für diesen Inhalt: Sportkreis Groß-Gerau


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