Bundes-Sondervermögen: lsb h fordert zehnprozentigen Anteil für Sportstätten Kuhlmann: „Spürbares Investitionssignal“ nötig

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Der Landessportbund Hessen (lsb h) fordert die Hessische Landesregierung auf, pro Jahr zehn Prozent des Landesanteils am geplanten Bundes-Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten bereitzustellen.

„Jede fünfte hessische Sportstätte befindet sich in einem kritischen Zustand, der Sanierungsstau bei vereinseigenen und kommunalen Sportstätten beläuft sich mittlerweile auf mehr als zwei Milliarden Euro“, verdeutlicht lsb h-Präsidentin Juliane Kuhlmann, welch hohen Stellenwert eine flächendeckende Investitionsoffensive hat.

Dass sie möglich ist, ist ein Verdienst der Landesregierung um Ministerpräsident Boris Rhein und Sportministerin Diana Stolz. „Sie haben sich in Berlin mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Sportinfrastruktur als förderfähiger Bereich im Sondervermögen eingestuft wird“, betont Kuhlmann und fügt hinzu: „Dafür sind wir der Landesregierung sehr dankbar, nun muss der nächste Schritt folgen, indem Sondervermögen-Mittel den bestehenden Förderlinien des Sportministeriums zugewiesen werden.“ Das Fördermanagement, so Kuhlmann, könne zielgerichtet und praxisnah über das bereits etablierte und bundesweit beachtete Förderkonzept des hessischen Sportministeriums erfolgen, das Anlagen des Breiten- und Vereinssports berücksichtigt.

Die Landesregierung hatte die Aufnahme des Sports in das Bundes-Sondervermögen Mitte Juni als „Riesenerfolg für die Vereine, Sportler und Ehrenamtlichen in unserem Land“ bezeichnet. „Wir erwarten, dass unsere mehr als 7.300 Vereine nun auch tatsächlich profitieren“, sagt Kuhlmann. Ein „spürbares Investitionssignal“ des Landes sei auch wichtig, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. „Der organisierte Sport ist die mit Abstand größte Bürgerbewegung in unserem Land“, sagt Kuhlmann und hebt hervor, was er für die Gesellschaft leistet: „Unsere Vereine sind weit mehr als Sportanbieter. Sie sind Orte des sozialen Miteinanders und tragen maßgeblich zur Integration von Menschen bei.“

Ihre vielfältigen Aufgaben können sie hessenweit aber nur erfüllen, wenn sie intakte Sportstätten nutzen können. „Es darf nicht sein, dass Sportangebote ausfallen, weil es beispielsweise durch die Decke tropft oder die Heizung ständig ausfällt“, führt Kuhlmann Mängel auf, mit denen Bürgerinnen und Bürger immer wieder konfrontiert sind. „In Anbetracht dessen halten wir zehn Prozent aus dem Sondervermögen für notwendig.“ Die Mittel des Sondervermögens, so Kuhlmann weiter, böten die Chance, Sportvereine in ganz Hessen zu unterstützen und somit den Bürgerinnen und Bürgern im Land eine spürbare Verbesserung ihres Lebensumfelds zu ermöglichen. „Investitionen in Sportstätten bringen hohe gesellschaftliche Rendite, stärken den dringend benötigten Kitt in unserer Gesellschaft sowie die Lebensqualität vor Ort und sind zudem ein idealer regionaler Konjunkturimpuls.“

Das Bundes-Sondervermögen hatten der Bundestag und Bundesrat mit einer Grundgesetzänderung in die Wege geleitet. Dadurch wurde die Schuldenbremse gelockert, der Bund wird in den nächsten zwölf Jahren für zusätzliche, nicht über den Bundeshaushalt abgedeckte, Investitionen in die Infrastruktur Kredite aufnehmen. In den ursprünglichen Gesetzesentwürfen war der Sport unberücksichtigt geblieben, was in Sport und Politik auf großes Unverständnis stieß – insbesondere bei der Hessischen Landesregierung. Die Folge: Der Sport wurde im Bundes-Sondervermögen verankert. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) machte am vergangenen Freitag einen Vorstoß: Auch er fordert einen zehnprozentigen Anteil für Sportstätten.

Verantwortlich für diesen Inhalt: Landessportbund


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