Sport wird Teil des Bundes-Sondervermögens Kuhlmann dankt Landesregierung für Einsatz

Der Landessportbund Hessen (lsb h) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundeskanzlers, die Sportinfrastruktur als förderfähigen Bereich im geplanten Sondervermögen des Bundes zu berücksichtigen.

„Ich danke der Hessischen Landesregierung – und insbesondere Ministerpräsident Boris Rhein sowie Sportministerin Diana Stolz – für ihren erfolgreichen Einsatz in Berlin“, sagt lsb h-Präsidentin Juliane Kuhlmann und betont: Sie haben sich mit Nachdruck für die Aufnahme des Sports ins Förderspektrum stark gemacht.“ Sportministerin Stolz bezeichnet die Entscheidung als „Riesenerfolg für die Vereine, Sportler und Ehrenamtlichen in unserem Land“. Die Unterstützung durch den Bund sei eine wichtige Ergänzung zur Landesförderung.

In den ursprünglichen Gesetzesentwürfen war der Sport unberücksichtigt geblieben, was im organisierten Sport auf großes Unverständnis stieß. „Sport ist ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und verbindet Menschen miteinander“, unterstreicht Kuhlmann. „Wenn Angebote von Vereinen wegen maroder Sportstätten ausfallen müssen, bedeute das auch, dass es weniger soziale Treffpunkte gibt.“ Die Mittel aus dem Sondervermögen könnten die bewährte Sportstättenförderung des Landes sinnvoll ergänzen und dabei helfen, den enormen Sanierungsstau abzubauen, erläutert die lsb h-Präsidentin.

Bundesweit beläuft sich der Sanierungsstau bei vereinseigenen und kommunalen Sportstätten auf mehr als 31 Milliarden Euro, in Hessen liegt er bei mehr als zwei Milliarden Euro. „Jede fünfte hessische Sportstätte befindet sich in einem kritischen Zustand“, mahnt Kuhlmann und fügt hinzu: „Wir hoffen, dass die Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene und die anschließende Umsetzung in Hessen den Weg für einen Modernisierungsschub für unsere Sportinfrastruktur freimachen – und dabei auch Sportvereine als antragsberechtigte Akteure berücksichtigt werden.“

Das Investitionspaket hatten der Bundestag und Bundesrat mit einer Grundgesetzänderung in die Wege geleitet. Dadurch wurde die Schuldenbremse gelockert, der Bund kann in den nächsten zwölf Jahren für zusätzliche, nicht über den Bundeshaushalt abgedeckte Investitionen in die Infrastruktur Kredite aufnehmen. Auch die Länder dürfen künftig Schulden für diese Zwecke machen. Nach den jüngsten Entwicklungen sieht der lsb h eine gute Chance, die vielerorts veraltete hessische Sportstättenlandschaft nachhaltig zu modernisieren. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Bundesmilliarde für den Sport sei ein wichtiger Schritt gewesen, dem nun ein weiterer gefolgt sei, so Kuhlmann. „Die Berliner Beschlüsse – und das Engagement der Hessischen Landesregierung – sind starke Signale für den Sport und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land.“

Verantwortlich für diesen Inhalt: Landessportbund


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